Sep 18, 2019

Kirchliche Nachrichten KW 39


Samstag 21.09.

Der Gottesdienst im Käppele in Mundeldingen wird auf den 28.09. verschoben

Sonntag 22.09.

Wochenspruch für die Woche nach dem 14. Sonntag nach Trinitatis: Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss nicht, was er dir Gutes getan hat! Psalm 103,2

9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfarrer Hain) Kinderkirche

Montag 23.09.

15.30 Uhr Gemeindebücherei bis 17.30 Uhr geöffnet

Mittwoch 25.09.

9.15 Uhr Mutter-Kind-Gruppe im Gemeindehaus

14.00 Uhr Betreuungsnachmittag im Alten Rathaus

15.00 Uhr Konfirmandenunterricht

20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindehaus

Donnerstag 26.09.

12.15 Uhr Oifach essa

14.00 Uhr Betreuungsnachmittag im Alten Rathaus

20.15 Uhr Vorbereitung Kinderkirche

Freitag 27.09.

10.00 Uhr Besuchsdienst

14.00 Uhr Abfahrt zum Frauenwochenende in Aichach

Kategorie: Aktuelles
Erstellt von: ertle

Pfarrkonvent

Vom 23. – 26.09.2019 ist Herr Pfarrer Reusch auf dem Pfarrkonvent. Kasualvertretung in der Zeit hat Pfarrer Markus Häfele aus Mundingen Tel.: 07395 / 375

 

 

 

Bekanntmachung zur Kirchenwahl

am 1. Advent 2019

  1. In unserer württembergischen Landeskirche werden am 1. Dezember 2019 die Leitungsgremien neu gewählt.

Neu gewählt werden die Kirchengemeinderäte und die Landessynode. Die Termine zur Vorstellung der Kandidierenden werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

 

  1. In unserer Kirchengemeinde wird aus diesem Grund eine Wählerliste entsprechend der Daten in unserem Gemeindeverzeichnis angelegt. Wahlberechtigt ist nur, wer in die Wählerliste aufgenommen ist. Wahlberechtigte mit mehreren Wohnsitzen können selbst entscheiden und auswählen, an welchem Ort sie ihr Wahlrecht wahrnehmen wollen. Die Wählerliste liegt zur Einsicht ab dem 21. Oktober 2019 bis einschließlich 25. Oktober 2019 im Pfarramt, Kirchstraße 33, auf (Öffnungszeiten Dienstag und Mittwoch 9 - 11 Uhr und nach Absprache).

Einsprachen können bis spätestens 25. Oktober 2019, 18:00 Uhr, bei den Vorsitzenden des Kirchengemeinderates – Martin Häbe und Jochen Reusch - eingelegt werden.

 

  1. Kandidieren kann (passives Wahlrecht) für den Kirchengemeinderat: Wer der evangelischen Kirchengemeinde Rottenacker angehört, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, im geistlichen Leben der Gemeinde steht und bereit ist, das für ihr kirchliches Amt bestimmte Gelübde zu sprechen (s.u.). Für die Wahl zur Landessynode gilt entsprechendes. Wir bitten die Gemeindeglieder Wahlvorschläge bei Pfarrer Jochen Reusch einzureichen. Diese müssen von mindestens zehn wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern unterzeichnet sein. Letzte Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der 25. Oktober 2019, 18:00 Uhr.

  1. Wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat.

 

  1. Das Gelübde für gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates lautet:

 

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.

Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.

Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“